Verlustscheinbewirtschaftung
Sie haben aus erfolglosen Pfändungen Verlustscheine erwirkt und sind sich nicht sicher, ob eine neue Betreibung Sinn macht?
Da ein Verlustschein nach 20 Jahren verjährt, ist es äusserst wichtig in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob sich die finanzielle Situation des Schuldners verbessert hat. Gerne übernehmen wir dies für Sie.
Kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.
Wie gehen wir vor
Wir arbeiten auf Mandatsbasis. Die Verlustscheine werden von uns nicht aufgekauft
Wir suchen im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner nachhaltige Lösungen zur Rückzahlung der offenen Beträge.
Was bieten wir an
Wir bieten Kurz- oder Langzeitmandate an.
Ein Kurzmandat beinhaltet die Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners. Sie können danach allfällige Inkassomassnahmen selber vornehmen oder zum Langzeitmandat wechseln.
Das Langzeitmandat beinhaltet eine systematische Bewirtschaftung der Verlustscheine, bis der geschuldete Betrag vollumfänglich eingebracht werden kann.
Das dürfen Sie von uns erwarten
Persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
Abklärung von Wohnort und Arbeitssituation des Schuldners
Erbschaftsanfrage bei Todesfall
Überwachung der Zahlungseingänge
Erneute Betreibung der Verlustscheinforderung
Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners
Bonitätsprüfung und Einholung von Betreibungsauskünften
Vereinbarung von Ratenplänen
Forderungseingabe bei Konkurs