Verlustscheinbewirtschaftung

Sie haben aus erfolglosen Pfändungen Verlustscheine erwirkt und sind sich nicht sicher, ob eine neue Betreibung Sinn macht?

Da ein Verlustschein nach 20 Jahren verjährt, ist es äusserst wichtig in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob sich die finanzielle Situation des Schuldners verbessert hat. Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.

Wie gehen wir vor

Wir arbeiten auf Mandatsbasis. Die Verlustscheine werden von uns nicht aufgekauft

Wir suchen im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner nachhaltige Lösungen zur Rückzahlung der offenen Beträge.

Was bieten wir an

Wir bieten Kurz- oder Langzeitmandate an.

Ein Kurzmandat beinhaltet die Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners. Sie können danach allfällige Inkassomassnahmen selber vornehmen oder zum Langzeitmandat wechseln.

Das Langzeitmandat beinhaltet eine systematische Bewirtschaftung der Verlustscheine, bis der geschuldete Betrag vollumfänglich eingebracht werden kann.

Das dürfen Sie von uns erwarten

Persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner

Abklärung von Wohnort und Arbeitssituation des Schuldners

Erbschaftsanfrage bei Todesfall

Überwachung der Zahlungseingänge

Erneute Betreibung der Verlustscheinforderung

Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners

Bonitätsprüfung und Einholung von Betreibungsauskünften

Vereinbarung von Ratenplänen

Forderungseingabe bei Konkurs