Das Dienstleistungsangebot unserer Fachstelle

Inkassohilfe für laufende Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen

Kontaktaufnahme mit der verpflichteten Person

Mahnung der verpflichteten Person

Entgegennahme und Überwachung der Zahlungen der verpflichteten Person

Anpassung der laufenden Unterhaltsbeiträge an den Landesindex der Konsumenpreise

Berechnung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge unter Berücksichtigung einer allfälligen Indexierung

Einleitung der Betreibung

Eingabe der gerichtlichen Schuldneranweisung

Eingabe von Arrest oder Sicherstellung

Lokaliserung der verpflichteten Person, soweit dies ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist

Einreichung eines Auslandinkasso, wenn der Schuldner im Ausland wohnt

Einreichung des Gesuchs um Drittauszahlung der Familienzulagen (Art. 9 des Familienzulagengesetzes vom 24.03.2006)

Beratung von volljährigen Kindern, wie allenfalls ein vollstreckbarer Entscheid über die Mündigkeit erwirkt werden kann

Inkassohilfe für rückständige Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen

Eingabe eines Strafantrages wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht

Beratung wann unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden kann

Meldungen an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung der verpflichteten Person bei Verzug

Für wen sind wir tätig?

Wir sind sowohl für Gemeinden wie auch für Privatpersonen auf Mandatsbasis tätig.

Kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.