Das Dienstleistungsangebot unserer Fachstelle
Inkassohilfe für laufende Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen
Kontaktaufnahme mit der verpflichteten Person
Mahnung der verpflichteten Person
Entgegennahme und Überwachung der Zahlungen der verpflichteten Person
Anpassung der laufenden Unterhaltsbeiträge an den Landesindex der Konsumenpreise
Berechnung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge unter Berücksichtigung einer allfälligen Indexierung
Einleitung der Betreibung
Eingabe der gerichtlichen Schuldneranweisung
Eingabe von Arrest oder Sicherstellung
Lokaliserung der verpflichteten Person, soweit dies ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist
Einreichung eines Auslandinkasso, wenn der Schuldner im Ausland wohnt
Einreichung des Gesuchs um Drittauszahlung der Familienzulagen (Art. 9 des Familienzulagengesetzes vom 24.03.2006)
Beratung von volljährigen Kindern, wie allenfalls ein vollstreckbarer Entscheid über die Mündigkeit erwirkt werden kann
Inkassohilfe für rückständige Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen
Eingabe eines Strafantrages wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
Beratung wann unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden kann
Meldungen an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung der verpflichteten Person bei Verzug
Für wen sind wir tätig?
Wir sind sowohl für Gemeinden wie auch für Privatpersonen auf Mandatsbasis tätig.
Kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.